Sitzung: 19.12.2012 StR/017/2012
Beschluss: mit Mehrheit beschlossen
Abstimmung: Nein: 9
Vorlage: SpA/123/2012
1. Den Ausführungen und Abwägungen des Baureferates
wird beigetreten.
2. Der
Stadtrat beschließt den Bebauungsplan Nr. 390a „Teppichhaus Kibek“ gem. § 10
Abs. 1 BauGB als Satzung.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 390a „Teppichhaus Kibek“ gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.