Die Verwaltung wird beauftragt, in den Gremien des Bayerischen Städtetages dahingehend initiativ zu werden, dass nach dem Vorbild der Bayerischen Biergartenverordnung die Kommunen ermächtigt werden, geeignete Straßenzüge mit entsprechenden Freischankflächen mit Ausschank bis 22:30 Uhr und Aufenthalt im Freien bis 23:00 Uhr zulassen zu dürfen.