Sitzung: 30.04.2014 StR/034/2014
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0, Anwesend: 48
Vorlage: R III/039/2014
Der Stadtrat beschließt die in Anlage 1 ermittelten Beträge als Fraktionszuwendungen, gültig ab 01.05.2014. Grundlage sind:
- 100.000,- Euro per anno zur Verfügung stehende städtische Haushaltsmittel
- die derzeit aktuelle Sitzverteilung, resultierend aus dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 16.03.2014
- die Pflicht von Fraktionen und Gruppen, nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres einen Verwendungsnachweis über die erhaltenen Beträge auf Anforderung vorzulegen
- für alle Fraktionen und Gruppen steht der Sockelbetrag in Höhe von 30 % (zur Zeit 30.000,- Euro) entsprechend dem Stadtratsbeschluss vom 18.12.2013 zur Verfügung.
Einzelstadträte erhalten keine Fraktions- oder Gruppenzuwendung