Der Stadtrat beschließt die in Anlage 1 ermittelten Beträge als Fraktionszuwendungen, gültig ab 01.05.2014. Grundlage sind:

-       100.000,- Euro per anno zur Verfügung stehende städtische Haushaltsmittel

-       die derzeit aktuelle Sitzverteilung, resultierend aus dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 16.03.2014

-       die Pflicht von Fraktionen und Gruppen, nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres einen Verwendungsnachweis über die erhaltenen Beträge auf Anforderung vorzulegen

-       für alle Fraktionen und Gruppen steht der Sockelbetrag in Höhe von 30 % (zur Zeit 30.000,- Euro) entsprechend dem Stadtratsbeschluss vom 18.12.2013 zur Verfügung.

 

Einzelstadträte erhalten keine Fraktions- oder Gruppenzuwendung