Beschluss: mit Mehrheit beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 7, Anwesend: 47

1. Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 363c „Zwischen Hansastraße, Ruhsteinweg und Würzburger Straße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch nebst Berichtigung des Flächennutzungsplanes.

2. Im Fürther Amtsblatt wird bekanntgemacht, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert werden soll, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

3. In einem städtebaulichen Vertrag sind die Einzelheiten des Vorhabens zu regeln, z.B. zur Förderung und Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele, Kostenübernahmen oder sonstigen Aufwendungen, die der Stadt für städtebauliche Maßnahmen entstehen sowie die Erschließungsdetails.