Der Stadtrat beschließt nach Anhörung des Ausschusses für Jugendhilfe und Jugendangelegen-heiten folgende Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Fürth:

 

Satzung

 

zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Fürth vom ………….

 

 

Die Stadt Fürth erlässt aufgrund von Art. 16 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) vom 08. Dezember 2006 (GVBl. S. 942), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2013 (GVBl. S. 454) i.V.m. Art. 23 der Gemeindeordung für den Freistaat Bayern (GO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2012 (GVBl. S. 366) folgende

 

Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Fürth vom 30. April 2009 (Stadtzeitung Nr. 9 vom 13. Mai 2009):

 

Art. 1

 

  1. § 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung: 

„Das Jugendamt führt die Bezeichnung Amt für Kinder, Jugendliche und Familien“.

 

Einstimmig angenommen -

 

  1. § 3 wird wie folgt geändert:

a)      In Abs. 1 Satz 1 wird die Zahl „12“ durch die Zahl „13“ erstzt.

b)      In Abs. 3 wird nach der Nr. 4 folgende Nr. 5 eingefügt:

„5. Des Humanistischen Verbands Deutschland/Bayern (HVD)“

 

 

Mit Mehrheit angenommen – 12 : 2

 

 

Art.  2

 

Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtlichen Teil der Stadtzeitung der Stadt Fürth in Kraft.

 

                        Einstimmig angenommen