Beschluss: mit Mehrheit beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 7, Anwesend: 47

Der Stadtrat beschließt nach Anhörung des Ausschusses für Jugendhilfe und Jugendangelegen-heiten folgende Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Fürth:

 

Satzung

 

zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Fürth vom ………….

 

 

Die Stadt Fürth erlässt aufgrund von Art. 16 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) vom 08. Dezember 2006 (GVBl. S. 942), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2013 (GVBl. S. 454) i.V.m. Art. 23 der Gemeindeordung für den Freistaat Bayern (GO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2012 (GVBl. S. 366) folgende

 

Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Fürth vom 30. April 2009 (Stadtzeitung Nr. 9 vom 13. Mai 2009):

 

Art. 1

 

  1. § 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung: 

           „Das Jugendamt führt die Bezeichnung Amt für Kinder, Jugendliche und Familien“.

 

  1. § 3 wird wie folgt geändert:

a)    In Abs. 1 Satz 1 wird die Zahl „12“ durch die Zahl „13“ erstzt.

b)    In Abs. 3 wird nach der Nr. 4 folgende Nr. 5 eingefügt:

„5. Des Humanistischen Verbands Deutschland/Bayern (HVD)“

 

 

Art.  2

 

Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtlichen Teil der Stadtzeitung der Stadt Fürth in Kraft.


Antrag von Frau Bayer-Tersch, CSU:

Der humanistische Verband ist bereits im Rahmen des paritätischen Wohlfahrtsverbandes bereits mit Sitz und Stimme im Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten vertreten. Ein zusätzlicher Sitz für den humanistischen Verband in beratender Funktion wird nicht für erforderlich erachtet. Die Belange werden ausreichend vertreten. Ein Ungleichgewicht mit den anderen Trägern wird befürchtet. Die Satzungsänderung ist daher abzulehnen.

Der Antrag wird nach Diskussion gegen 10 Stimmen abgelehnt (10:37).