Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung gemäß Art. 37 Abs. 3 GO zur Benennung eines Mitglieds des Wirtschaftsbeirates.
Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung gemäß Art. 37 Abs. 3 GO zur Benennung eines Mitglieds des Wirtschaftsbeirates.