Der Änderungsantrag gilt nach Diskussion im Gremium und Erläuterung durch den Referenten für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz als erledigt.
Der Änderungsantrag gilt nach Diskussion im Gremium und Erläuterung durch den Referenten für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz als erledigt.