Sitzung: 14.09.2016 BWA/065/2016
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Vorlage: SpA/438/2016
1 Den Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.
2. Für die im Anwesen Bahnhofsplatz 10 beantragte Nutzungsänderung Laden in Wettbüro ist die zum Bauantrag notwendige sanierungsrechtliche Genehmigung gem. § 145 Abs. 2 BauGB zu versagen.