Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

1 Den Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.

2. Für die im Anwesen Bahnhofsplatz 10 beantragte Nutzungsänderung Laden in Wettbüro ist die zum Bauantrag notwendige sanierungsrechtliche Genehmigung gem. § 145 Abs. 2 BauGB zu versagen.