In Fortschreibung des Stadtratsbeschlusses vom 16.12.2015 werden die erforderlichen Haushaltsmittel in aktualisierter Höhe für die geplante Kindertagesstätte auf dem ehem. Tuchergelände zur Abdeckung des Bedarfs an Krippen- und Kindergartenplätzen genehmigt

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.

 

Die endgültigen förderfähigen Kosten werden (und damit auch die abschließende Gesamtförderung) im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens durch die Regierung von Mittelfranken festgelegt.