Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden gemäß dem Vorschlag des Referates V abgewogen.

Der Stadtrat beschließt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 299 11. Ä. „Oststraße, Hans-Bornkessel-Straße (vom Dezember 2016) einschließlich der Begründung sowie die öffentliche Auszulegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Die Träger öffentlicher Belange und innerstädtischen Dienststellen sind entsprechend § 4 (2) Nummer 3 Baugesetzbuch (BauGB) von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.