In Fortschreibung des Stadtratsbeschlusses vom 24.11.2010 werden die erforderlichen Haushaltsmittel für den Erhalt bzw. die Schaffung von 150 Kindergartenplätzen sowie 24 Kinderkrippenplätzen in der städtischen Kindertagesstätte Badstraße 44 genehmigt.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.

 

Die endgültigen förderfähigen Kosten werden (und damit auch die abschließende Gesamtförderung) im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens durch die Regierung von Mittelfranken festgelegt.