Nachtrag: 07.07.2017
Sitzung: 07.07.2017 BSS/019/2017
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Persönlich beteiligt: 0
Die Verwaltung legt dar, welche Optionen sich für die Stadt Fürth ergeben in Bezug auf eine künftige (Teil)-Nutzung des Hauptbahnhofes im Bereich Jugend, Soziales und Kultur.
Die Verwaltung soll im Stadtrat berichten.
Frau Reichert
erläutert den aktuellen Sachstand. Die öffentliche Ausschreibung läuft bis
14.07.17. Es sind 3 Szenarien denkbar:
1. Irgendjemand
kauft den Bahnhof und macht damit was er will.
2. Die Stadt macht
von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch, muss aber dann den gesamten Bahnhof
kommunal nutzen, beispielsweise ein Teilverkauf wäre nicht möglich. Erschwerend
kommt hinzu, dass eine denkmalgerechte Basissanierung erforderlich wäre.
3. Verhandlung mit
einem privaten Investor über Kooperationsmöglichkeiten.
Die
Nutzungsmöglichkeiten wären vielfältig. Die Jugendlichen hätten gerne eine
Disco (auch privat). Ein Jugendzentrum kommt allerdings nicht in Frage, hier
ist der Bedarf im direkten Umfeld bereits gedeckt. Möglich wären auch
Veranstaltungsräume, die mit wenig Aufwand bespielt werden können. Man könnte
sich auch Gedanken über ein zentrales Bürgerhaus machen mit Räumen für Vereine
und Gruppen, allerdings ohne kommerziellen Zwang wie Verzehrzwang etc.
Favorisiert wird ein
soziokulturelles Zentrum, das nach Möglichkeit von den Gruppen selbst
organisiert wird.
Im Ergebnis schließt sich der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten den Beschlüssen des Kultur – und Jugendhilfeausschusses an.