Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom dargestellten Sachverhalt. Bevor bauliche Maßnahmen ergriffen werden, ist ein Nutzungskonzept für die zu rodende Fläche vorzulegen. Auf den positiven Nutzen der vorhandenen Hecke wird hingewiesen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom dargestellten Sachverhalt. Bevor bauliche Maßnahmen ergriffen werden, ist ein Nutzungskonzept für die zu rodende Fläche vorzulegen. Auf den positiven Nutzen der vorhandenen Hecke wird hingewiesen.