1.     Die Bauverwaltung organisiert einen Besichtigungstermin bzw. mehrere Besichtigungstermine für die Stadtratsmitglieder.

 

2.     Danach sollen Vorschläge herausgearbeitet werden, in welchem Umfang Maßnahmen für eine weitere Nutzung erforderlich sind (Kostenschätzung, Brandschutz).

 

3.     Danach soll eine überfraktionelle Arbeitsgruppe ins Leben gerufen werden, die dann die endgültige Zuteilung der Räumlichkeiten vornehmen soll.