Die Baureferentin erläutert, dass hier durch die Verwaltung der Antrag geprüft werden muss und vor Ort der ordnungsgemäße Anschluss kontrolliert werden muss. Der Aufwand fällt in jedem Fall in der StEF an. Ein Verzicht auf diese Gebühr – auch bei von ehrenamtlichen Personen organisierten Festen - ist rechtlich nicht zulässig.

Der Bau- und Werkausschuss schlägt vor, diese Gebühr bei ehrenamtlichen oder gemeinnützigen Festen aus städt. Mitteln zu übernehmen. Die Stadtentwässerung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung mitzuteilen, um welche Summe es sich handelt und ob die Deckung aus städt. Mitteln in pauschalierter Form rechtlich möglich ist.