Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7, Persönlich beteiligt: 0

Der Ausschuss nimmt von den Anträgen (BUND Naturschutz vom 30.10.2019 – stärkere ökologische Ausrichtung der Fürther Kirchweih und Büdnis90/Die Grünen vom 04.10.2019 – Klimaschutz und Nachhaltigkeit bei der Michaelis-Kirchweih) sowie den entsprechenden Vorlagen der Verwaltung Kenntnis und beschließt folgendes:

 

  1. Ein grundsätzliches Bekenntnis zum Ziel einer möglichst nachhaltigen und klimaschonenden Michaelis-Kirchweih soll durch die Verwaltung formuliert warden. Das Bekenntnis wird den Beschickern künftig als Empfehlung zu den Zulassungsverträgen genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt – in Zusammenarbeit mit der Projektbeauftragten “Zukunft.Umwelt.Fürth” – auch für andere Veranstaltungen Nachhaltigkeits-konzepte zu prüfen/auszuarbeiten. Dem Ausschuss ist hierzu zu gegebener Zeit zu berichten.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kooperation mit den Schaustellern hinsichtlich möglicher, weiterer Energie-Einsparungsmöglichkeiten zu intensivieren.
  4. Angebote auf der Michaelis-Kirchweih mit biologischen, veganen und vegetarischen Lebensmitteln sind im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten weiter auszubauen und ggfs. bevorzugt zuzulassen.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, das Angebot an Fahrradabstellanlagen bei allen Veranstaltungen möglichst auszubauen (entsprechend den vorhandenen Platzressourcen und Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt).
  6. Der Ausschuss stellt fest, das seine Trinkwassereinsparung wie am Oktoberfest (Verwendung von Spülwasser für die WC-Anlagen) im Rahmen der Michaelis-Kirchweih aufgrund anderer infrastruktureller Voraussetzungen nicht möglich ist. Gleichwohl wird die Verwaltung beauftragt, weitere Maßnahmen diesbezüglich zu prüfen (z.B. wasserlose Urinale ö.ä.).
  7. Auf eine jährliche Nachbesprechung als eigener TOP im Ausschuss wird verzichtet, da eine stetige Evaluierung bereits verpflichtend als Ergänzung zu allen Beschlussvorlagen eingeführt wurde
  8. Entsprechend der Stellungnahme der Abfallwirtschaft sind Konzepte zur weiteren Müll-Reduzierung bzw. besserer Recycling-Quoten zu entwickeln und möglichst zeitnah umzusetzen.
  9. Der Ausschuss stellt fest, dass der Wohnwagenplatz an seinem jetzigen Standort (Charly-Mai-Sportanlage) und in der aktuellen Form derzeit alternativlos ist und beibehalten wird. Aufgrund der Positionierung im Landschaftsschutzgebiet sind jedoch mögliche Schäden weitesgehend zu minimieren. Insb. bei schlechten Witterungsverhältnisse müssen entsprechende Schutzmaßnahmen (temporäre Bodenschutzmatten) vorgesehen warden – auch wenn dies höheren Zusatzkosten verbunden ist. Etwaige dauerhafte, baulichen Veränderungen (wie z.B. Schotterrasen, Rasengitterstein) können als Alternative nicht erfolgen, da dies im Landschaftsschutzgebiet nicht zulässig ist.
  10. Aufgrund einer aktuellen Änderung des Bay.Naturschutzgesetzes wird der Einsatz von sog  Himmelsstrahlern bei allen Veranstaltungen künftig verboten. Eine entprechende Auflage wird in den Zulassungsverträgen künftig aufgenommen.