Aufgrund der Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen erläutert Frau Vogelreuther das grundsätzliche Procedere bei der Aufnahme von Flüchtlingen, was in gleichem Maße auch für aus Seenot Gerettete gilt:

 

Der Bund entscheidet, ob und in welchem Umfang Seenotgerettete in Deutschland aufgenommen werden. Hierauf haben die Kommunen keinen Einfluss, es kann lediglich ein Appell an die Bundesregierung erfolgen, wie z.B. gerade der Appell zur Aufnahme von Kindern aus dem Lager Moria in Griechenland.

 

Nach der Aufnahme von Flüchtlingen erfolgt die Verteilung nach dem sog. Königsberger Schlüssel auf die einzelnen Bundesländer, von dort auf die Regierungsbezirke, die dann die Verteilung gemäß der DVAsyl auf die Kommunen vornehmen. Ob ein verteilter Flüchtling aus Seenot gerettet wurde oder er anderweitig nach Deutschland gekommen ist, wird nicht kommuniziert und ist nicht bekannt.

 

Aktuell stehen in der gesamten Republik, auch in den Gemeinschaftsunterkünften der Regierung von Mittelfranken, noch ausreichende Unterbringungskapazitäten zur Verfügung, so dass von Seiten der Stadt Fürth keine Notwendigkeit besteht, hier bereits Räumlichkeiten anzumieten, für die es dann auch keine Kostenerstattung gäbe.

 

Die Deklaration der Stadt Fürth als sog. „Sicherer Hafen“ hat zunächst einmal einen rein politischen Charakter und käme dann zum Tragen, wenn die bestehenden Kapazitäten erschöpft wären. Mit dieser Erklärung hat die Stadt Fürth ihre Bereitschaft erklärt, Flüchtlinge auch über ihre Quote zusätzlich aufzunehmen.

 

Die Frage 2 des Antrages wurde bereits im Jugendhilfeausschuss beantwortet.