zu 1. Ladungsfristen:

 

Von Seiten der Verwaltung wird auf die Notwendigkeit der Beibehaltung der bestehenden Ladungsfristen hingewiesen. Eine Verlängerung der Fristen würde verstärkt zu Nachträgen und zur allseits nicht gewünschten deutlichen Erhöhung von Tischvorlagen führen.

 

Von Seiten der Grünen wurde die Forderung nach längeren Ladungsfristen nicht weiter aufrechterhalten.

 

 

zu 2. Protokoll:

 

Im Gremium bestand Einvernehmen, das Protokoll zukünftig früher bereitzustellen.

 

Von Seiten BMPA/StR wird das Protokoll der Geschäftsordnungskommission im Rahmen der konst. Sitzung am 07. Mai 2020 zur Beschlussfassung aufgelegt.

 

Von Seiten des Rechtsreferenten besteht mit dieser Vorgehensweise Einverständnis.

 

Anmerkung:

In Anbetracht der wichtigen Informationen, insbesondere für die weitere Vorbereitung der konst. Stadtratssitzung, werden wir dieses Protokoll, ausnahmsweise, dem Ältestenrat vor Genehmigung zur Verfügung stellen und im Stadtratsinformationssystem in der Geschäftsordnungskommissionssitzung vom 08.04.2020 (nicht öffentlich) vorab bereitstellen.

 

 

zu 3. Akteneinsicht:

 

Die Thematik wird im Gremium ausführlich diskutiert.

 

Von Seiten des Rechtsreferenten wird auf die Möglichkeiten im Rahmen der bestehenden Informationsfreiheitssatzung ausdrücklich hingewiesen.

 

Ferner sieht die Geschäftsordnung des Fürther Stadtrates im § 4 (Rechtsstellung der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder, Befugnisse) entsprechende Regelungen vor.

 

Falls doch noch Handlungsbedarf bestehen sollte, können entsprechende Anträge für die Ältestenratssitzung am 05.10.2020 gestellt werden.