Sitzung: 03.07.2020 VA/023/2020
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Vorlage: SVA/0210/2020
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Mannhofer Straße, zwischen Stadelner Hauptstraße und Feuerwehrgerätehaus, wird auf 30 km/h beschränkt.
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Hinsichtlich des Ausbauzustandes der Mannhofer Straße, östlich der Stadelner Hauptstraße, entwickelte sich eine rege Diskussion über eine abstrakte Gefährdungssituation für Fußgänger. Von Bedeutung ist vor allem der Abschnitt zwischen Stadelner Hauptstraße (Firma Bergler) und dem Feuerwehrgerätehaus, da in diesem Bereich eine Kirche mit Kindergarten liegt. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird in der Sitzung neu gefasst, da Zustimmung mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auch seitens der Verwaltung signalisiert wird.