Sitzung: 03.07.2020 VA/023/2020
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Vorlage: SVA/0211/2020
Beschlussvorschlag zu Antrag 1: Der Antrag wird abgelehnt
Beschlussvorschlag zu Antrag 2:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h in der Oberfarrnbacher Straße und Atzenhofer Straße (jeweils freie Strecke) zu prüfen und das Ergebnis im Bau- und Werkausschuss vorzustellen.
Beschlussvorschlag zu Antrag 3: Der Antrag wird abgelehnt
Während des zu den Teilanträgen 1 und 3 keinen Diskussionsbedarf gibt, sieht das Gremium Handlungsbedarf für die Oberfarrnbacher Straße auf der freien Strecke und der Atzenhofer Straße zwischen Atzenhof und Ritzmannshof. Die Verwaltung wird beauftragt, sowohl die Oberfarrnbacher Straße als auch die Atzenhofer Straße hinsichtlich einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h zu überprüfen. Das Ergebnis ist im Bau- und Werkausschuss vorzustellen.