Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Anwesend: 15

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:

  1. Die Sanierungsziele für das städtebaulich bedeutsame Gebäude Rosenstraße 16-20 werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsätzliches Sanierungsziel zur Vermeidung von Trading-Down-Effekten und zur Stärkung der Innenstadt ist die Umnutzung des leerstehenden, städtebaulich bedeutsamen Gebäudes für eine Mischnutzung aus soziale Einrichtungen/Zwecke, familien- und wohngemeinschaftsgerechtem Wohnraum, Nutzungen aus dem Bereich Gesundheit und Medizin sowie nicht störendem Gewerbe.

  2. Konkretes Sanierungsziel ist die Umnutzung des Gebäudes zu einem „Familienhaus Rosengarten“ mit folgendem Raumprogramm:

- EG:        Mütterzentrum/Mehrgenerationenhaus
- 1. OG: städtische Dienststellen
- 2. OG: Frauenhaus
- 3. OG: Dienststellen der Stadt Fürth

Im 4./5. OG können Räumlichkeiten für private Nutzer aus dem Bereich Gesundheit und Medizin sowie Senioren-WGs geschaffen werden. H.E. ist ebenso nicht störendes Gewerbe vertretbar.

Auf beiliegendes Nutzungskonzept „Familienhaus Rosengarten“ vom 27.01.2020 wird Bezug genommen.

2.            Die Verwaltung wird bei Realisierung des Nutzungskonzepts „Familienhaus Rosengarten“ beauftragt, das Verwaltungsverfahren nach § 7h EStG i. V. mit den Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a des EStG zu betreiben.