Sitzung: 15.07.2020 AJJ/048/2020
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Vorlage: JgA/0468/2020
Der
Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten/der Stadtrat nimmt den
Bericht zur Kindertagesstätten-Versorgung am 31.12.2018 und zur
voraussichtlichen Kindertagesstätten-Versorgung 2021 und 2024 zur Kenntnis. Die
Verwaltung wird beauftragt,
1. im Bereich der
Kinderkrippen für die Stadtteile, in denen nach der vom Ausschuss für
Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten am 02.10.2013 und vom Stadtrat am
20.11.2013 als Zielvorgabe beschlossenen Mindestbedarfsquote von
Betreuungsplätzen für 40,6 % aller unter Dreijährigen, davon
Kinderkrippenplätze für 34,5 % aller unter Dreijährigen, noch
Kinderkrippenplätze fehlen (Bezirke 02, 04, 07, 09, 10, 12, 15 und 18), am
tatsächlichen Bedarf orientierte Kinderkrippenprojekte in Kombination mit
Kindergärten zu entwickeln und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
2.
im Bereich der Tagespflege die
quartalsmäßige Berichterstattung durch das Familienbüro fortzusetzen, damit
unabhängig von den nach den Pflegeerlaubnissen zugelassenen und
bedarfsgerechten 250 bis 280 Tagespflegeplätzen ein quartalsmäßiger Überblick
über die tatsächlich belegten bzw. nicht belegten, aber als Reservepotenzial
noch verfügbaren Tagespflegeplätze vorhanden ist.
3.
im Bereich der Kindergärten dafür Sorge zu
tragen, dass die Stadtteile, in denen Kindergartenplätze fehlen (Bezirke 03,
04, 09, 14, 17 und 18) uns auch keine ausreichenden Ausgleichsfunktionen in
benachbarten Stadtteilen vorhanden sind, Projektvorschläge zur Neuschaffung von
Kindergartenplätzen zu entwickeln und den Gremien zur Beschlussfassung
vorzulegen.
4. im Bereich der
Kinderhorte und der schulischen Betreuungsangebote für die Stadtteile, in
denen gemessen an der am 27.07.2020 beschlossenen Zielvorgabe von
Betreuungsplätzen für 65 % aller Sechseinhalb- bis unter Elfjährigen bis zum
Jahr 2024 mit fehlenden Plätzen zu rechnen ist (Bezirke 01, 03, 07, 09, 12 und
14), zwischen Referat I und Referat IV abgestimmte Vorschläge zur
Bedarfsdeckung zu entwickeln und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen
sowie aufgrund der am 31.12.2018 erreichten gesamtstädtischen Betreuungsquote
von 67,83 % in Zukunft von einer Zielvorgabe von Plätzen für mindestens 70 %
aller Sechseinhalb- bis unter Elfjährigen auszugehen.