Sitzung: 08.07.2020 BWA/110/2020
Beschluss: mit Mehrheit beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 4, Anwesend: 14
Vorlage: SpA/0840/2020
Achtung vor
Beschlussfassung ist der Städtebauliche Vertrag zu Beschließen
- Den Ausführungen des Baureferates wird
beigetreten.
- Die Einwände werden gemäß dem Vorschlag der
Verwaltung abgewogen.
- Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan Nr.
291b einschließlich Begründung und Anlagen als Satzung
(Satzungsbeschluss).
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern
von Anregungen das Abwägungsergebnis mitzuteilen,
- Die Verwaltung wird beauftragt den Bebauungsplan Nr. 291b durch eine ortsübliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen, sobald die Voraussetzungen aus dem städtebaulichen Vertrag zum B-Plan erfüllt sind.