Achtung vor Beschlussfassung ist der Städtebauliche Vertrag zu Beschließen

  1. Den Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.

  2. Die Einwände werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.

  3. Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan Nr. 291b einschließlich Begründung und Anlagen als Satzung (Satzungsbeschluss).

  4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Anregungen das Abwägungsergebnis mitzuteilen,

  5. Die Verwaltung wird beauftragt den Bebauungsplan Nr. 291b durch eine ortsübliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen, sobald die Voraussetzungen aus dem städtebaulichen Vertrag zum B-Plan erfüllt sind.