Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Zum 01.09.2021 werden im mittleren Funktionsbereich (2. Qualifikationsebene)

15 Verwaltungsnachwuchskräfte eingestellt.

 

Zum 01.10.2021 werden im gehobenen Funktionsbereich (3. Qualifikationsebene)

10 Verwaltungsnachwuchskräfte eingestellt. Bewerbungen von Beamtinnen und Beamten der 2. Qualifikationsebene für die Ausbildungsqualifizierung (vormals Aufstieg) werden bei Vorliegen der Voraussetzungen berücksichtigt; jedoch nicht mehr als 2 Personen unter Anrechnung auf den Bedarf.

 

Evtl. nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) zugewiesene Soldatinnen/Soldaten rechnen auf den Bedarf an.

 

Das Personalreferat wird ermächtigt, unterjährig vakant werdende Ausbildungsstellen (z.B. Ausbildungsabbruch/Nichtbestehen von Prüfungen) oder durch kurzfristige Absagen nicht besetzte Plätze nach Möglichkeit zeitnah nachzubesetzen. Zudem wird das Personalreferat ermächtigt, falls mehr geeignete Bewerberinnen und Bewerber als Plätze vorliegen, Zusagen im Vorgriff zu erteilen (unter Abzug im Folgejahr). Sollten wiederum, trotz intensiver Bemühungen, nicht genügend geeignete Bewerberinnen und Bewerber gefunden werden, erfolgt Ermächtigung, auf die Besetzung von Ausbildungsplätzen zu verzichten und den Bedarf ggf. anderweitig zu decken.