1. Den Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.

  2. Die Einwände werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.

  3. Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan Nr. 291b einschließlich Begründung und Anlagen als Satzung (Satzungsbeschluss).

  4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Anregungen das Abwägungsergebnis mitzuteilen,

  5. Die Verwaltung wird beauftragt den Bebauungsplan Nr. 291b durch eine ortsübliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen, sobald die Voraussetzungen aus dem städtebaulichen Vertrag zum B-Plan erfüllt sind.

 


Herr Stadtrat Riedel, Bündnis 90/Die Grünen, weist darauf hin, dass das in der Vorlage angefügte Beratungsergebnis aus der Bau- und Werkausschusssitzung vom 08.07.2020 nicht ordnungsgemäß wiedergegeben wurde. Der Beschluss wurde mit vier Gegenstimmen und nicht mit einer Gegenstimme beschlossen.