A  Der mit dem Bauvorhaben verbundenen notwendigen Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes zum Erhalt der Bäume und der daraus resultierenden Fällung wird zugestimmt.

B  Der mit dem Bauvorhaben verbundenen notwendigen Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes zum Erhalt der Bäume und der daraus resultierenden Fällung wird nicht zugestimmt.

 

     Die Verwaltung wird beauftragt, für den Erhalt der fraglichen Roteiche eine entsprechende Kaution festzusetzen.

 


Der Bau- und Werkausschuss entscheidet sich einstimmig für Variante B und ergänzt den Beschlusstext nachstehend wie folgt.