1.    Der Umweltausschuss beschließt die Weiterführung der Verordnungsverfahren, wie vom Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz vorgeschlagen.

 

2.    Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, ob die Bebauungspläne geändert werden können, um die vorgeschlagenen NDs Nrn. 27, 37, 38 und die LBs LBW9 und LBW17 unter Schutz stellen zu können. Priorität hat dabei der Schutz des vorgeschlagenen ND 38. Der Vorgang wird zur anschließenden Entscheidung an den Bau- und Werkausschuss verwiesen.