Die Baureferentin informiert gemeinsam mit Herrn
Schubert, Leiter des Stadtplanungsamtes, über den Sachstand. Im Zuge der
Erarbeitung der im Beschluss vom 05.02.2020 genannten Regelungen für den
Stadtrat wurde seitens des Baureferates festgestellt, dass eine
generalisierte Regelung für die Gesamtstadt rechtlich nicht umsetzbar ist, da
jede Festsetzung eines Bebauungsplanes im Zuge einer Einzelfallprüfung
abzuwägen und zu begründen ist.
Um dem Ziel des Beschlusses, die ökologische Qualität der Bebauungsplanfestsetzungen
zu erhöhen, dennoch gerecht zu werden und gleichzeitig rechtssichere
Bebauungspläne aufzustellen, wird derzeit durch das Stadtplanungsamt ein
„Baukasten“ von möglichen Festsetzungen erarbeitet, der zu einer ökologischen
Optimierung der Bebauungspläne der Stadt Fürth führen soll. Dieser Baukasten
wird dann jeweils bei der Aufstellung der einzelnen Bebauungspläne anzuwenden
und die Aufnahme passender Festsetzungen jeweils einzeln abzuwägen sein.
Ziel ist die Vorstellung des „Baukastens“ und dessen
Beschluss durch den Bau- und Werkausschuss noch im Jahr 2020.