1.
Das Prüfungsergebnis der Verwaltung zu den im Anhörungsverfahren vorgebrachten Stellungnahmen der beteiligten Behörden und den Einwendungen der Betroffenen wird gebilligt.

2.
Der Stadtrat beschließt den Erlass der Verordnung der Stadt Fürth über das Überschwemmungsgebiet an der Farrnbach im Stadtgebiet Fürth (Überschwemmungsgebietsverordnung Farrnbach – FarrnbachÜV) und der 6. Verordnung der Stadt Fürth zur Änderung der „Überschwemmungsgebietsverordnung – ÜVO -“.