1.) Die Verwaltung wird aufgefordert, sich um eine Förderung aus dem Förderprogramm der bayerischen Staatsregierung zum Einbau von Lüftungsanlagen und CO2-Ampeln in Kitas und Schulen zu bemühen und die erforderlichen Mittel für die Co-Finanzierung gegebenenfalls zur Verfügung zu stellen.

 

2.) Bei der Auswahl der entsprechenden technischen Geräte sollten die Studienergebnisse des Instituts für Strömungsmechanik und Aerodynamik an der Hochschule der Bundeswehr München berücksichtigt werden.

 

3.) Die Verwaltung wird beauftragt, in einem geeigneten Ausschuss über den Fortlauf des Verfahrens und ggf. die Verwendung der Mittel zu berichten.