Die Verwaltung genehmigt die erweiterten Freischankflächen auch im Jahr 2021 bei entsprechender Antragstellung der Gastronomen. Voraussetzung ist das Fortgelten der Abstandsregeln.
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Erlass der Sondernutzungsgebühren bis Ende 2021.


Die Vorlage der Verwaltung zum Antrag TOP 5 wird von Herr Wirtschaftsreferent kurz erläutert und er bittet die Mitglieder um Zustimmung. Auf Nachfrage von Herrn Stadtrat Haupt stellt er klar, sollten die Abstandsregeln wegfallen, werden auch die erweiterten Flächen nicht beibehalten werden können. Laut Oberbürgermeister Dr. Jung besteht aber auch in Zukunft jederzeit und je nach Lage die Möglichkeit durch neue Beschlüsse eine entsprechende Anpassung vorzunehmen.