Wie Herr Stadtrat Dr. Au erklärt, gab es bereits in der Vergangenheit einen entsprechenden Antrag. Um ausreichende Informationen weitergeben zu können, werden Referat VI und Baureferat beauftragt, einen Kriterienkatalog zu erstellen, welche Immobilien-Kaufangebote an die Stadt oder welche Vorkaufsrechte dem Stadtrat bzw. dem Wirtschafts- und Grundstücksausschuss zur Entscheidung vorzulegen sind.

 

Mit diesem Verfahren erklären sich die Mitglieder des Ausschusses einverstanden.

 

Somit gilt der Antrag als erledigt.