Sitzung: 26.10.2020 VA/021/2020
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Vorlage: SVA/0247/2020
Die Verwaltung wird beauftragt, am Beginn der Tempo-30-Zone vor Einmündung Oberfarrnbacher Straße/Atzenhofer Straße und Atzenhofer Straße aus Richtung Ritzmannshof eine Fahrbahnmarkierung „30“ zu veranlassen.
Zu den Punkten 1-3 und 5 nimmt der Ausschuss Kenntnis. Zu Punkt 4 ergeht der einstimmige Beschluss, dass an der Oberfarrnbacher Straße/Atzenhofer Straße die Zonenbeschränkung durch eine Fahrbahnmarkierung „30“ verdeutlicht werden soll. Ebenso soll am Beginn der Zone aus Richtung Ritzmannshof kommend verfahren werden.