Sitzung: 28.10.2020 StR/124/2020
Beschluss: mit Mehrheit beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 1, Anwesend: 43, Persönlich beteiligt: 0
Vorlage: SpA/0858/2020
1. Die Ausführungen des Baureferates werden zustimmend
zur Kenntnis genommen.
2. Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat,
sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung anzuschließen und den
Bebauungsplan Nr. 288, 3. Änderung einschließlich Begründung in der Fassung vom
24.08.2020 als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen (Satzungsbeschluss).
3.
Der Stadtrat
schließt sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung an und beschließt den
Bebauungsplan Nr.
288, 3. Änderung einschließlich Begründung in
der Fassung vom 24.08.2020 gem. § 10
BauGB als Satzung (Satzungsbeschluss).
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss
für den Bebauungsplan Nr. 288, 3.Änderung gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen.
5.
Die Verwaltung
wird beauftragt, den Verfassern von Einwendungen das Abwägungsergebnis
mitzuteilen.