Sitzung: 28.10.2020 StR/124/2020
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Anwesend: 46, Persönlich beteiligt: 0
Vorlage: TfA/0361/2020
A) Warenauslagen
und Werbeschilder
Die Stadt Fürth erhebt für Warenauslagen und Werbeschilder
ab dem 01.01.2021 wieder die regulären Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren.
B) Außenbestuhlungen
Wintersaison 2020/2021
Die Stadt Fürth erhebt für Außenbestuhlungen auch für die Wintersaison 2020/21 (16. November –
14. Februar) keine Gebühren. Mit
Beginn der Sommersaison 2021 am 15.02.2020 werden für Außenbestuhlungen wieder
die regulären Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren erhoben.
C) Außenbestuhlungen
Sommersaison 2021
Die Stadt Fürth erhebt für Außenbestuhlungen auch für die Sommersaison 2021 (ab 15.02.2021) keine
Gebühren. Dieser Beschlussvorschlag folgt der Empfehlung des WGA vom
19.10.2020.