Sitzung: 26.11.2020 StR/125/2020
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Anwesend: 46, Persönlich beteiligt: 0
Vorlage: SzA/0211/2020
Der Stadtrat nimmt von dem Gutachten zur Fortschreibung der Angemessenheitsobergrenzen für die Kosten der Unterkunft 2020 Kenntnis und beschließt die im Gutachten festgesetzten Miet-obergrenzen ab 01.12.2020.