Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Anwesend: 46, Persönlich beteiligt: 0

Der Stadtrat nimmt von dem Gutachten zur Fortschreibung der Angemessenheitsobergrenzen für die Kosten der Unterkunft 2020 Kenntnis und beschließt die im Gutachten festgesetzten Miet-obergrenzen ab 01.12.2020.