Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

1. Für die Errichtung von Photovoltaikanlagen nördlich der Bahnstrecke Fürth-Würzburg auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 681/2 und 681/3 Gemarkung Burgfarrnbach werden auf Antrag des Vorhabenträgers der Flächennutzungsplan geändert und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Dieser erhält die Bezeichnung V+E Nr. XXI „Solarpark Burgfarrnbach“. Der Geltungsbereich entspricht dem in der Geltungsbereichsdarstellung vom 03.11.2020 festgesetzten Geltungsbereich (Anlage 2). Der Flächennutzungsplan wird entsprechend mit dem Verfahren mit der Änderungsnummer 2020.18 geändert.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt zur o.g. Bauleitplanung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB durchzuführen.


TOP 16 -ö- wird nach TOP 18 -ö- behandelt.