Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Anwesend: 45, Persönlich beteiligt: 0

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, der Stadtrat beschließt:

 

1.      Die Abwassergebühr gem. § 15 Abs. 1 BGKS-EWS i. V. m. Anlage 1 (2) a) (Schmutzwasser) bleibt unverändert.
Die Abwassergebühr gem. § 15 Abs. 2 BGKS-EWS i. V. m. Anlage 1 (2) b) (Niederschlagswasser) wird ab dem 01.01.2021 auf 0,47 Euro/m² gesenkt.

Der Absatz 2 b) der Anlage 1 zur BGKS-EWS lautet in der ab 01.01.2021 gültigen Fassung der EWS-BGS wie folgt:

 

 b) Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,47 Euro/m².

 

2.    Der Gültigkeitszeitraum für die Abwassergebühren wird für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2024 festgelegt und beträgt somit vier Jahre.