Sitzung: 26.11.2020 StR/125/2020
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Anwesend: 45, Persönlich beteiligt: 0
Vorlage: StEF/0160/2020
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, der
Stadtrat beschließt:
1. Die
Abwassergebühr gem. § 15 Abs. 1 BGKS-EWS i. V. m.
Anlage 1 (2) a) (Schmutzwasser) bleibt unverändert.
Die Abwassergebühr gem. § 15 Abs. 2 BGKS-EWS i. V. m. Anlage 1 (2) b)
(Niederschlagswasser) wird ab dem 01.01.2021 auf 0,47 Euro/m² gesenkt.
Der Absatz 2 b) der Anlage 1 zur BGKS-EWS lautet in der ab 01.01.2021 gültigen
Fassung der EWS-BGS wie folgt:
b) Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,47 Euro/m².
2. Der Gültigkeitszeitraum für die Abwassergebühren wird für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2024 festgelegt und beträgt somit vier Jahre.