Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt die beigefügte

1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 und stimmt der reduzierten außerordentlichen Tilgung von Krediten in Höhe von 10,0 Mio. € und der entsprechenden Rücklagenzuführung in die zweckgebundene Rücklage „Grunderwerb“ und „Haushaltsausgleich“ zu gleichen Teilen zu.