Der Umweltausschuss / Der Stadtrat nimmt die im Verordnungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis und schließt sich dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung an.

 

Der Umweltausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt die Mantelverordnung zur Änderung der Storchenschutzverordnungen gemäß Anlage.