Beschluss: in Beratung - Ergebnis ausstehend

 

  1. Die Hafenbrücke ist aufgrund ihres Zustands am bestehenden Standort abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen.
  2. Das Stadtplanungsamt wird beauftragt, eine Vorplanung für den beabsichtigten Brückenquerschnitt des Neubaus der Hafenbrücke zu erstellen.
  3. Das Tiefbauamt wird beauftragt, darauf aufbauend eine Projektgenehmigung zu erstellen

 


In der Sitzung werden seitens der Fraktionen zahlreiche Fragen aufgeworfen. Es wird vereinbart, dass die Fraktionen ihre Fragen bis Ende Januar schriftlich im Baureferat einreichen, damit die Verwaltung entsprechend reagieren kann.

 

Die Vorlage wird in der BWA-Sitzung im Mai 2021 wieder aufgerufen.