Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Die beigefügte Systemskizze wird als Planungsauftrag bestätigt („vorläufige Vorzugslösung“).

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, eine Planungsvereinbarung mit den Projektpartnern zu schließen, die auf dem beigefügten Kostenteilungsschlüssel beruht (77,2 % Stadt Fürth).

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsleistungen Ämter-übergreifend auszuschreiben und an ein Planungsbüro zu vergeben, mindestens bis Leistungsphase (4).

 

Im BWA ist nach der Leistungsphase (2) der Beschluss der Vorplanung, und im Stadtrat nach der Leistungsphase (3)/(4), vor Einleitung des Baurechtsverfahrens, die Projektgenehmigung einzuholen. Ggf. sind ergänzende Beschlüsse einzuholen (bspw. Kreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG).