Sitzung: 20.01.2021 StR/128/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Anwesend: 33, Persönlich beteiligt: 0
Vorlage: BMPA/0805/2020
Die Wahl der Leitung des Referates II (Finanzen, Organisation, Personal und Digitalisierung) - § 6 der Hauptsatzung - wurde gemäß Art. 41 GO laut beiliegender Niederschrift durchgeführt.
Diese Niederschrift ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Oberbürgermeister gibt das Wahlergebnis bekannt:
Dr. Stefanie A m m o n 31 Stimmen
Damit wurde Frau Dr. Stefanie Ammon mit 31 Stimmen zur Leitung des Referates II für eine 6-jährige Amtszeit, beginnend am 01.01.2022, gewählt. Sie ist berechtigt, die Bezeichnung „Stadtkämmerin “ zu führen (§ 6 Abs. 2 der Hauptsatzung).
Gem. Anlage 1 zu Art. 45 KWBG entspricht das Grundgehalt bei wiedergewählten berufsmäßigen Stadtratsmitgliedern der BGr B 4.
Daneben wird gemäß Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 1 KWBG eine Aufwandsentschädigung, in gleicher Höhe wie bisher gewährt. Die Aufwandsentschädigung unterliegt der Dynamisierung nach Art. 46 Abs. 3 KWBG.