Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Anwesend: 33, Persönlich beteiligt: 0

Die Wahl der Leitung des Referates II (Finanzen, Organisation, Personal und Digitalisierung) - § 6 der Haupt­satzung - wurde gemäß Art. 41 GO laut beiliegender Niederschrift durchgeführt.

 

Diese Niederschrift ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Der Oberbürgermeister gibt das Wahlergebnis bekannt:

 

Dr. Stefanie  A m m o n               31   Stimmen

 

 

Damit wurde Frau Dr. Stefanie Ammon mit 31 Stimmen zur Leitung des Refe­rates II für eine 6-jährige Amtszeit, beginnend am 01.01.2022, gewählt. Sie ist berechtigt, die Bezeichnung „Stadtkämmerin “ zu führen (§ 6 Abs. 2 der Hauptsatzung).

 

Gem. Anlage 1 zu Art. 45 KWBG entspricht das Grundgehalt bei wiedergewählten berufsmäßigen Stadtratsmitglie­dern der BGr B 4.

 

Daneben wird gemäß Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 1 KWBG eine Aufwandsentschädigung, in gleicher Höhe wie bisher gewährt. Die Aufwandsentschädigung unterliegt der Dynamisierung nach Art. 46 Abs. 3 KWBG.