Sitzung: 20.01.2021 StR/128/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Anwesend: 33, Persönlich beteiligt: 0
Vorlage: SpA/0896/2020
Die beigefügte Systemskizze wird als Planungsauftrag bestätigt („vorläufige Vorzugslösung“).
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, eine Planungsvereinbarung mit den Projektpartnern zu schließen, die auf dem beigefügten Kostenteilungsschlüssel beruht (77,2 % Stadt Fürth).
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsleistungen Ämter-übergreifend auszuschreiben und an ein Planungsbüro zu vergeben, mindestens bis Leistungsphase (4).
Im BWA ist nach der Leistungsphase (2) der Beschluss der Vorplanung, und im Stadtrat nach der Leistungsphase (3)/(4), vor Einleitung des Baurechtsverfahrens, die Projektgenehmigung einzuholen. Ggf. sind ergänzende Beschlüsse einzuholen (bspw. Kreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG).