Der Bau-und Werkausschuss begutachtet und empfiehlt / der Stadtrat fasst folgenden Grundsatzbeschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt „Neubau Feuerwehrgerätehaus Sack“ durchzuführen.

Die erforderlichen Mittel sind bereitzustellen und die haushaltsrechtliche Übertragbarkeit sicherzustellen. Dieser Grundsatzbeschluss dient der Verfahrenseinleitung nach Nr. 2.4 der RiL für die Einleitung und Abwicklung städt. Bauvorhaben vom 01.04.2017.