Sitzung: 25.02.2021 StR/129/2021
Beschluss: mit Mehrheit beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 7, Anwesend: 33, Persönlich beteiligt: 0
Vorlage: SpA/0897/2021
Der Stadtrat beschließt:
Aufgrund der vorgelegten Daten wird die Notwendigkeit einer
Zweckentfremdungssatzung gesehen. Die für den Vollzug der
Zweckentfremdungssatzung erforderliche Personalausstattung muss zeitnah im dann
zuständigen Referat (welches noch festzulegen wäre) geschaffen werden. Da eine
Zweckentfremdungssatzung erst mit der Bereitstellung des entsprechenden
Personals umsetzbar ist, soll die Zeit bis zu den Haushaltsberatungen für 2022
genutzt werden, um weitere Entwicklungen zu beobachten und das Thema im Herbst
dem Stadtrat bzw. den entsprechenden Gremien erneut vorzulegen.