Sitzung: 04.03.2021 KA/033/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Vorlage: K/0123/2021
Der Kulturausschuss stimmt dem vorliegenden Förderkonzept nebst Kriterien zur Atelierförderung zu.
Frau Köhn, Leiterin
des Kulturamtes, stellt das Konzept sowie die Kriterien der Atelierförderung
vor.
Nach Diskussion
werden folgende Änderungen festgelegt:
a) Konzept Raum für
Kunst:
- Für den
Kulturausschuss hat die Bereitstellung einer zusätzlichen Bühnenfläche im
Sommer 2021 oberste Priorität. Denkbar sind die Errichtung einer mobilen Bühne
an einem neuen Standort (z.B. vor dem Rundfunkmuseum in der Uferstadt) oder
längere Nutzungszeiten vorhandener Bühnenflächen (z.B. Bühne der Musikschule im
Südstadtpark). Dafür werden ges. 50.000 € (statt 40.000 €) zur Verfügung
gestellt. Künstler/-innen sollen durch Auftrittsmöglichkeiten unterstützt
werden.
Im Gegenzug bedeutet
dies eine Reduzierung von je 5.000 € bei den Ansätzen für die Freiluftgalerie
auf 35.000 € (statt 40.000 €) und bei den Pop-up-Läden auf 30.000 € (statt
35.000 €). Für Atelierförderung verbleiben wie geplant 15.000 €.
Zusammenfassung
|
Alt |
NEU! |
Open-Air-Sommerbühne |
40.000 € |
50.000 € |
Atelierförderung |
15.000 € |
15.000 € |
Freiluftgalerie |
40.000 € |
35.000 € |
Pop-up-Laden |
35.000 € |
30.000 € |
Gesamtförderung |
130.000 € |
130.000 € |
b) Kriterien zur
Atelierförderung:
* Satz 1 „von
privat“ gestrichen („…die Förderung von geeigneten, von privaten
angemieteten Atelierräumen…“)
* Satz 3 „müssen“ statt „sollen“ (..zu fördernden Künstler/-innen müssen ihren Arbeitsmittelpunkt…“)