Der Bericht von Frau Köhn, Leiterin des Kulturamtes, dient zur Kenntnis. Die Freilichtbühne wird für den Bespielzeitraum 1. Mai - 30. September verpachtet. Eine Kündigung für das Folgejahr muss spätestens bis zum 15. August des laufenden Jahres vorliegen. Die Pacht beträgt 5.000 € zzgl. 1.000 € Nebenkostenpauschale. 60 Veranstaltungen (nicht Veranstaltungstage!) sind erlaubt. Der bienal stattfindende Sommernachtsball mit Stadtparkfrühschoppen und das jährliche SommerNachtFilmfestival sind dabei immer zu berücksichtigen.

Es gibt nicht genug Termine für alle Interessenten. Es müssen auch Angebote abgelehnt werden.

Der Auftrag an die Verwaltung aus der letzten Kulturausschusssitzung bleibt bestehen. In Gesprächen mit den Anwohner/-innen soll geprüft werden, ob und unter welchen Bedingungen die Zahl der Veranstaltungen oder/und die Rahmenbedingungen einmalig für dieses Jahr erhöht werden können. So könnte die Fürther Kunst- und Kulturszene während der Pandemie noch mehr unterstützt werden.