Bau- und Werkausschuss und Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit

 

Der Ausschuss hat Kenntnis von der Entwurfsplanung des Baureferats für die Herstellung der Freisportanlagen im 2. Bauabschnitt im Schulkomplex Fronmüllerstraße und empfiehlt dem Stadtrat die Projektgenehmigung

 

        unter Beibehaltung des bestehenden nicht-DIN-gerechten Rasenspielfelds mit einem Gesamtvolumen von 850.000 € (Variante 1).

 

        einschl. des Umbaus des bestehenden nicht-DIN-gerechten Rasenspielfelds in einen DIN-gerechten Naturrasenplatz einschl. Flutlichtanlage mit einem Gesamtvolumen von 1.135.000 € (Variante 2).

 

        einschl. des Umbaus des bestehenden nicht-DIN-gerechten Rasenspielfelds in einen DIN-gerechten Kunstrasenplatz einschl. Flutlichtanlage mit einem Gesamtvolumen von 1.515.000 € (Variante 3).

 

Das Baureferat wird beauftragt, die notwendigen Mittel zum Haushalt 2022 zu melden.

 

Das Baureferat wird beauftragt, den Förderantrag bei der Regierung von Mittelfranken und den Bauantrag bei der Bauaufsicht der Stadt Fürth zur Genehmigung einzureichen.

 

Stadtrat

 

Der Stadtrat hat Kenntnis von den empfehlenden Beschlüssen des Bau- und Werkausschusses und des Ausschusses für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit und erteilt die Projektgenehmigung zum Entwurf des Baureferats

 

        unter Beibehaltung des bestehenden nicht-DIN-gerechten Rasenspielfelds mit einem Gesamtvolumen von 850.000 € (Variante 1).

 

        einschl. des Umbaus des bestehenden nicht-DIN-gerechten Rasenspielfelds in einen DIN-gerechten Naturrasenplatz einschl. Flutlichtanlage mit einem Gesamtvolumen von 1.135.000 € (Variante 2).

 

        einschl. des Umbaus des bestehenden nicht-DIN-gerechten Rasenspielfelds in einen DIN-gerechten Kunstrasenplatz einschl. Flutlichtanlage mit einem Gesamtvolumen von 1.515.000 € (Variante 3).

 

Das Baureferat wird beauftragt, die notwendigen Mittel zum Haushalt 2022 zu melden.

 


Der Bauausschuss entscheidet sich für Variante 3 (Gegenstimme: 1).

 

Die Verwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass der Kunstrasenplatz außerhalb der regulären Schulzeiten den Vereinen zur Nutzung zur Verfügung steht.